Bankenkrise! Wer haftet bei „Totalverlust“?
Falschberatung durch Banken und Berater
Wir erleben turbulente Zeiten
auf dem Finanzmarkt. Die negativen Nachrichten überschlagen sich und die
Verunsicherung der meisten Anleger ist groß. Die Mehrheit der Anleger
stellt sich derzeitig die Fragen: Ist meine Anlage sicher? Was passiert,
wenn dies nicht der Fall ist? Und insbesondere: Wer
haftet
im Falle eines Totalverlustes meiner
Geld- und Spareinlage?
Zunächst ist genau zu prüfen, in
welche Geldanlage der Verbraucher sein Geld investiert hat. Sind es
Sicht-, Termin- oder Spareinlagen, Wertpapiere,
Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate oder
Kapitallebens- oder Rentenversicherung?
In einigen Fällen greift die
gesetzliche oder freiwillige Einlagensicherung der Kreditinstitute. Das
Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) schreibt
eine gesetzliche Mindestsicherung für Kundeneinlagen vor. Im
Insolvenzfall werden 90% der Ansprüche erstattet, allerdings ist der
Erstattungsanspruch auf 20.000 € begrenzt. Der Anspruch entsteht, wenn
das BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Daneben unterhält die
Kreditwirtschaft auf freiwilliger Basis neben den gesetzlich
vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtungen eigene Einrichtungen zur
Einlagensicherung. Deren Entschädigung geht weit über die gesetzlichen
Vorgaben hinaus. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weisen
die Kreditinstitute darauf hin, welcher Sicherungseinrichtung sie
angehören. Jedoch nicht alle Geldanlagen sind davon umfasst, so
beispielsweise auch nicht die Lehmann Brothers Zertifikate. Denn der
Inhalt von Wertpapierdepots und auch Investmentfondsanteile fallen nicht
unter die Einlagensicherung.
Eine besondere Form der
Einlagensicherung wird bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen,
Landesbanken, Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken
praktiziert. Diese gehören institutssichernden Einrichtungen an, d.h.
die angeschlossenen Institute selbst werden über die Einrichtungen
gesichert, die Kundeneinlagen sind davon mittelbar geschützt.
Es kann dem Anleger also passieren,
dass sein Kreditinstitut ihm mitteilt, dass seine Geldanlage einen
Totalverlust erlitten hat. So ergeht es beispielsweise derzeitig den
Anlegern, die in Lehman Brothers Zertifikaten
investiert haben. In vielen Fällen wussten die Anleger nicht einmal,
dass das Zertifikat, das sie erworben hatten, von Lehmann Brothers
herausgegeben wurde. Auch wurden und werden Zertifikate in der Regel als
sehr sichere Geldanlage verkauft. Der explizite Hinweis
des Beraters, dass im Falle der Insolvenz
der herausgebenden Bank der Totalverlust der Anlage droht, fehlte
häufig. Besonders prekär ist der fehlende Hinweis auch deshalb, weil die
Bankenkrise in den USA schon seit geraumer Zeit bekannt ist. Das Risiko
eines Totalverlustes tragen jedoch nicht nur die Lehmann Brothers
Zertifikate in sich, denn das Ende der Bankenkrise ist momentan nicht
abzusehen.
Im Kern geht es also um die
rechtliche Frage, ob die Berater ihren Beratungs- und
Aufklärungspflichten
hinreichend nachgekommen sind. Hiernach richtet sich, ob dem Anleger
Schadensersatzansprüche
gegen die beratende Bank zustehen. Hierzu sollten Sie sich im Einzelfall
von einem auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Je
früher die Anleger die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen prüfen
lassen und geltend machen, desto höher ist die Chance, den Totalverlust
auszugleichen.
Wir beraten Sie gerne weiter.
Nora Thiele
Rechtsanwältin