Seit dem 01.02.09 gelten nun die neuen Bußgeldsätze. Ohne allzu sehr ins
Detail gehen zu wollen, kann man an dieser Stelle festhalten, dass die
Bußgelder für die meisten gängigen Ordnungswidrigkeiten erheblich erhöht
wurden. So zahlt man innerorts bei 30 km/h Überschreitung statt 60,- €
gleich 100,- €. Bei Alkohol (0,5 Promille) kostet es sogar 100 % mehr:
Ersttäter bezahlen statt 250,- € nun 500,- €. Keine Veränderungen gibt es
im Bereich der Fahrverbote, wobei die bisherigen Grenzen fortbestehen.
Der Grund für diese massive Erhöhung der Bußgelder kann kaum im Ansteigen
der Anzahl der Verkehrstoten liegen, denn diese waren im vergangenen Jahr
auf ein neuen Tief von rund 4500 gesunken. Als Begründung für den (noch
tieferen) Griff in die Tasche der Autofahrer werden von Seiten des
Bundesverkehrsministeriums die zum Teil wesentlich höheren Strafen in
anderen europäischen Ländern angeführt. Bei dieser Argumentation wird
jedoch gerne vergessen, dass einige europäische Länder ohnehin zum
Beispiel ein sehr gespanntes Verhältnis zum Alkoholkonsum haben, wie zum
Beispiel Finnland oder Norwegen, sodass sich die höheren Strafen in diesen
Ländern allein schon daraus erklären. Zum anderen wird unter den Tisch
fallen gelassen, dass Bußgelder in den einzelnen europäischen Ländern per
se nicht ohne weiteres vergleichbar sind, denn auf europäischem Gebiet
herrschen ganz verschiedene Einkommens- und Wirtschaftsverhältnisse.
Sicher ist jedenfalls, dass Deutschland nach neuer Rechtslage nun zur
Spitzengruppe bei den Bußgeldregelsätzen gehört.
Fiskalische Erwägungen sollen da angeblich keine Rolle gespielt haben.
Wie gut, dass es fürs Schwimmen auf der Brennsupp'n noch kein Bußgeld
gibt.
Magnus von Treyer
Rechtsanwalt