Chancengleichheit bei der Unfallabwicklung
Warum es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie einen Autounfall
hatten
Oft sieht sich der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
einer Haftpflichtversicherung gegenüber, die dann meist mit einem ganzen
Kader von spezialisierten Sachbearbeitern Art und Umfang der
Schadensregulierung bestimmt.
Dabei hat die in Anspruch genommene Haftpflichtversicherung nicht gerade das
wirtschaftliche Interesse des geschädigten Anspruchstellers im Blick,
sondern möchte natürlich – und das wird leider oft übersehen – die
Entschädigungsleistung so klein wie möglich halten.
Der Unfallgeschädigte kann in der Regel den Argumenten der
Haftpflichtversicherer wenig entgegen setzen und weiß auch nicht genau,
welche Schäden ihm eigentlich ersetzt werden müssen und welche nicht. Zum
Beispiel wissen nur die Wenigsten, dass man im Falle einer Verletzung
Anspruch auf die Kosten einer Haushaltshilfe hat, selbst wenn die Kosten nie
angefallen sind, weil auf diese Hilfe verzichtet wurde.
Damit die Chancengleichheit bei der Abwicklung der berechtigten Ansprüche
gewahrt bleibt, darf der Geschädigte die gesamte Abwicklung des
Verkehrsunfalls einem Anwalt übertragen und dann die Rechtsanwaltskosten der
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Rechnung stellen. Diese
Kosten muss die Versicherung genau im gleichen Umfang ersetzen wie zum
Beispiel die Reparaturkosten oder die Kosten für einen Mietwagen.
Magnus von Treyer
Rechtsanwalt