Erstberatung
Dies umfasst ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt. Dort werden Ihre Fragen mündlich beantwortet und weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Sollte es zu einer weitergehenden Beauftragung kommen, wird die Erstberatungsgebühr zu Ihren Gunsten angerechnet. Gerne können Sie auch ohne Termin vorbeischauen, wobei eine Wartezeit nicht ausgeschlossen werden kann
| Zivilrecht allgemein (z.B. Kaufvertrag oder Verkehrsunfall) |
ab € 20,00 |
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| Arbeitsrecht (z.B. Kündigung oder Mobbing) |
ab € 25,00 |
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| Erbrecht (z.B. Erbvertrag oder Testament) |
ab € 35,00 |
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| Familienrecht (z.B. Unterhalt oder Scheidung) |
ab € 20,00 |
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| Wohnungseigentum (z.B. Probleme mit dem Verwalter) |
ab € 30,00 |
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| Mietrecht (z.B. Mietminderung oder Schäden) |
ab € 20,00 |
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| Insolvenzrecht (z.B. Privatinsolvenz) |
ab € 35,00 |
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| Handels-, Wirtschafts- oder Steuerrecht |
ab € 40,00 |
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| Sozialrecht (z. B. Leistungskürzung) |
ab € 20,00 |
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| Verwaltungsrecht (z.B. Bauantrag) |
ab € 25,00 |
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| Medizinrecht (z.B. Arzthaftung) |
ab € 30,00 |
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| Patientenverfügung (z.B. Prüfung) |
ab € 20,00 |
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| Bußgeldverfahren (z.B. Fahrverbote) |
ab € 20,00 |
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| Strafrecht (z.B. Strafbefehle oder Anklagen) |
ab € 30,00 |
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Hinweis: Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers höchstens 190,- € netto (226,10 € inkl. Mehrwertsteuer).
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Natürlich vertreten wir Sie auch vor Gericht. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des RVG müssen wir bei Gerichtsverfahren nach ganz bestimmten Gebührensätzen abrechnen. Auch darüber informieren wir
Sie gerne.
Im Übrigen stehen wir Ihnen auch für Vertragsentwürfe, Gutachten und Verhandlungen mit Dritten zur Verfügung. Dabei legen wir folgenden Stundensatz zugrunde: pro Stunde ab 180,00 €.
Auch eine Pauschalabrechung unserer Tätigkeit ist möglich. Der konkrete
Preis richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der
Angelegenheit sowie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten. Bitte sprechen Sie uns an.