Leider wird der
wohlverdiente Urlaub oft getrübt, wenn nicht das gehalten wird, was
der Prospekt vollmundig versprach. Ob dies nun schmutzige Betten,
Ungeziefer im Zimmer, ein unbenutzbarer Swimmingpool oder einfach
nur schlechtes Essen sind, nach der Reise möchte man einen Teil des
bezahlten Reisepreises vom Reiseveranstalter zurück haben. Die
Erfahrung zeigt, dass viele Urlauber ihre Ansprüche nicht
durchsetzen können, weil sie dies nicht richtig vorbereitet haben.
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Die Durchsetzung von Reisepreisminderungen fängt bereits am
Urlaubsort an!
Wenn Sie einen Mangel
bemerken, ist es notwendig, dass Sie die örtliche Reiseleitung
darüber informieren. Dies soll der Reiseleitung die Möglichkeit
geben, den Mangel zu beseitigen und die Kunden doch noch zufrieden
zu stellen.
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Lassen Sie sich bei der Beschwerde über die Mängel ein
aussagekräftiges und umfassendes Mängelprotokoll, das vom
Reiseleiter unterschrieben wurde, geben. Denken Sie daran, Sie
müssen die Mängelanzeige im Zweifel vor Gericht auch beweisen!
Gibt es keine
Reiseleitung, ist diese wiederholt nicht erreichbar oder verweigert
sie eine Protokollerstellung, können Sie die Mängelanzeige natürlich
auch durch mitreisende Zeugen beweisen. Nehmen Sie bei der Anzeige
einen Mitreisenden mit und sich lassen Sie sich dessen Heimatadresse
zwecks Zeugenbenennung geben. Halten Sie die Mängel auf Fotos fest!
Und melden Sie Ihre Ansprüche unbedingt nach der Reise dem
Reiseveranstalter.
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Zu der Anmeldung von Ansprüchen haben Sie einen Monat lang Zeit,
gerechnet vom vertraglich vorgesehenen Ende der Reise. Bei der
Berechnung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen wir Ihnen gerne.