Fahren Sie einen
Diesel? Haben Sie auch schon in einer Werkstatt einen
Rußpartikel-filter einbauen lassen, um die gesetzliche Vorgaben zur
Verringerung des Ruß-ausstoßes zu erfüllen? Dann könnte es sein, dass
bei Ihnen ein Rußpartikelfilter der Hersteller Bosal, GAT oder Tenneco
eingebaut wurde.
Dann haben Sie ein Problem: Die Rußpartikelfilter der genannten
Hersteller erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nicht. Das war natürlich
sicher nicht Ihrer Werkstatt bekannt, die den Filter bei einem dieser
Lieferanten gekauft hat. Ob die Hersteller von der Mangelhaftigkeit
ihrer Filter wussten, wird gerade in einem Strafverfahren wegen
Betruges geklärt.
Dies hilft dem Kunden jedoch leider nicht weiter, denn er steht nun
vor dem Problem, dass er gerne Ersatz für seinen nutzlosen
Rußpartikelfilter haben würde, aber nicht weiß von wem und wie.
Die meisten
betroffenen Werkstätten lehnen jeglichen Austausch der
Rußpartikelfilter ab und begründen dies damit, dass nicht sie, sondern
die Hersteller des Filters einen Fehler gemacht hätten.
Die Werkstätten verkennen jedoch dabei die eindeutige Rechtslage:
Die Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich zwischen den
Vertragspartnern. Ein Verweis auf Dritte als Zulieferer ist
ausgeschlossen.
Sollten einzelne Hersteller wie die GAT GmbH bisher selbst keine
funktionstüchtigen Rußpartikelfilter herstellen können, ist auch dies
niemals das Problem des Kunden. Dieser kann im Ergebnis ohne weiteres
den Einbau eines funktionierenden Ersatzfilters – notfalls eines
anderen Herstellers - verlangen. Im Zweifel sollte er sich dabei
anwaltlicher Hilfe bedienen.
RA Magnus von Treyer & das
Anwaltsteam von p11 Rechtsanwälte
Kontakt: vontreyer@p11-rechtsanwaelte.de
oder
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